Folgt man kürzlichen Ausführungen von Mitarbeitenden der Bankenbranche, rechtfertigen sie ihre hohen Saläre damit, dass sie sogenannte „Key Risk Taker“ seien. Hierfür lohnt es sich, die Innen- von der Aussensicht zu trennen. Wenn Sie im Vergleich zu anderen Mitarbeitenden der Bank mehr Risiken übernehmen, dürfte dies das relativ höhere Salär rechtfertigen. In der Aussensicht stellt sich aber die weitere Frage: Übernehmen sie auch Risiken vom Kunden?

Analog hierzu: Wie sieht die Übernahme von Risiken bei Anwält/innen aus? Zunächst gibt es das rein nach innen gerichtete und mit der Erteilung einer korrekten Rechtsauskunft verbundene unternehmerische Risiko, bei dem vom Kunden kein (direktes) Risiko an den Anwalt übertragen wird. Dass der Anwalt sein eigenes Unternehmerrisiko übernimmt, wird vom Kunden selbstverständlich vorausgesetzt. Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, wo Anwälte von den Klienten bzw. Kunden tatsächlich deren Risiken übernehmen, für die man letztendlich auch zur Rechenschaft gezogen wird. Gerade hier zeigt sich die Diskussion rund um das Stundenhonorarmodell – allenfalls gar verbunden mit der Einforderung eines Kostenvorschusses -, bei dem der Rechtsdienstleister sein unternehmerisches Risiko an den Kunden zu übertragen versucht. Das wird seitens der Anwaltschaft zwar mit der (wirtschaftlichen) Unabhängigkeit begründet, die sie damit sicherstellen wollen, bewirkt beim Kunden aber gerade das Gegenteil, indem es die gewünschte Vertrauensbeziehung vielmehr belastet.

Wenn man als Anwalt nicht so weit gehen will, sich aber zumindest als „Risk Manager“ verstehen will, stellt sich die Frage, was Jurist/innen denn genau managen. Denn hierfür sollte man zumindest verstehen, wie ein klassischer Risikomanagementprozess abläuft und wie man sich beim Kunden als Rechtsberater aktiv im ganzen Prozess einbringen kann, so man das überhaupt will. Anwälte werden – oft ohne es zu wissen – beim Kunden in seinem Risikomanagementprozess integriert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie gebeten werden, eine Einschätzung darüber abzugeben, wie wahrscheinlich es sei, dass man einen Gerichtsprozess gewinnt und was schlimmstenfalls der zu erwartende Schaden für den Kunden (inkl. Anwaltshonorar) sein könnte (vgl. sog. „lawyers letter“). Wer nicht weiss, welcher Zweck mit dieser Anfrage verfolgt wird, könnte sich als Anwalt möglicherweise falsch einbringen. Es ist deshalb auf jeden Fall nützlich, mehr von Risikomanagement zu verstehen.

In diesem Zusammenhang dürfte für externe Anwälte schliesslich von Interesse sein, wie ein CEO oder General Counsel die Rechtsabteilung im Konzept der sogenannten „Three Lines of Defence“ versteht. Sieht man die Rechtsberater eher als Partner von Business in der ersten oder eher zusammen mit Compliance in der zweiten Linie? Bereits diese einfache Einordnung vermittelt, wie sich die Rechtsfunktion in der Unternehmung einordnet bzw. von Business verstanden wird. Für externe Anwälte ist dies von Bedeutung, weil es zeigt, welche Beratung von ihnen erwartet wird.

Wer sich als Rechtsberater/in solche Fragen noch nie gestellt hat, könnte eine Chance verpasst haben, um die Kundenzufriedenheit zu steigern oder – für Kanzleien wichtig – neue Kunden bzw. Mandate zu gewinnen. Wenn Sie solche Fragen interessieren und neugierig machen, schauen sie in den attachten kurzen Video rein, in welchem diese Themen weiter ausgeführt werden (bis Minute 22.20). Und wenn sie allgemein mehr zu Management-Themen für Rechtsdienstleister wissen wollen, schauen Sie den Video bis zum Ende fertig.

Über die Autorin / den Autor

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Prof. Dr. Bruno Mascello Academic Director Law & Management

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