Programmübersicht
Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat das Familienrecht stark verändert – in den Auswirkungen auf die Paare und die Eltern-Kind-Beziehung nicht weniger als eine Gesetzesrevision. Die Tagung beginnt daher mit einem Überblick über die familienrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den letzten zwölf Monaten.
Die neue Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht wirft für Anwaltschaft und Gerichte schwierige und zum Teil neue Fragen prozessrechticher Natur auf. Sie führt auch dazu, dass vermehrt auf weitere sozialversicherungsrechtlichen Fragen (nebst der gesetzlich geregelten Teilung der Ansprüche aus beruflicher Vorsorge bei Scheidung) der Eheleute und der Kinder während bestehender Ehe geachtet werden muss.
Nach dem im Gesetz vorgegebenen Paradigmawechsel im Sorgerecht, nunmehr verschärft als Folge der neueren Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht, stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist die alleinige elterliche Sorge noch anzuordnen?
Andererseits häufen sich Konflikte rund um die Ausübung der gemeinsamen elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr, und somit die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen von Entscheiden von Gerichten und Behörden.
Ebenfalls für die Schweiz bedeutsame Neuerungen im internationalen Kindesrecht zeichnen sich in Vorhaben der EU ab, so u.a. in einem Grundsatz «Parent in one country, parent in every country». Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Ehegüterrecht verläuft weniger abrupt, bedarf aber sorgfältiger Beachtung bei der Planung und Gestaltung der vermögensrechtlichen Verhältnisse der Eheleute – deren praktische Bedeutung mit der 2023 in Kraft tretenden Erbrechtsrevision noch zunehmen wird. Zu spezifischen Fragen bei Unternehmen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung hat sich das Bundesgericht geäussert, zu anderen noch nicht. Bei der aktuellen Überarbeitung der erbrechtlichen Unternehmungsnachfolgeplanung dürfen güterrechtliche Instrumente und Schranken nicht vergessen werden.
Ihr Nutzen
- Teilnahmebestätigung
- FachanwältInnen SAV Familienrecht erhalten gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Familienrecht 8 Credit Points bei persönlicher Teilnahme am gesamten Programm. Für Online-Teilnahmen gilt § 4 Weiterbildungsreglement FA SAV.
Zielgruppe
Die Tagung richtet sich an RechtsanwältInnen, Gerichte, MediatorInnen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Hinweis zu COVID-19
Sollte Präsenzunterricht vorübergehend unzulässig oder nur unter erheblichen Einschränkungen möglich sein, behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Tagung online durchzuführen, zu verschieben oder abzusagen.
Faculty
Tagungsleitung
- Prof. Dr. iur. Martin Eggel, LL.M.
Rechtsanwalt, ordentlicher Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt ZGB an der Universität St.Gallen - Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
ehem. Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, ehemaliger nebenamtlicher Bundesrichter - Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Ivo Schwander
ehem. Professor für internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und schweizerisches Privatrecht an der Universität St.Gallen, Rechtskonsulent bei Pestalozzi AG, Rechtsanwälte, Zürich
Referierende
- Prof. Dr. iur. Christiana Fountoulakis, LL.M.
- ordentl. Professorin, Lehrstuhl für Zivilrecht I, Universität Fribourg
- Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
ehem. Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, ehem. nebenamtlicher Bundesrichter - Dr. iur. Martin Kaufmann
Richter am Kantonsgericht St.Gallen, Honorarprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität St.Gallen - Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Titularprofessor für Sozialversicherungs- und Gesundheitsrecht an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt, Kieser Senn Partner, Zürich
- Danielle Schwendener, MLaw, Richterin am Obergericht des Kantons Bern
- Dr.iur. Angelo Schwizer, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Schwizer Rechtsanwälte AG, Gossau SG
- lic.iur. Urs Vogel, dipl. Sozialarbeiter und -pädagoge HFS Luzern, Master of Public Administration MPA idheap Universität Lausanne, Urs Vogel Consulting, 3Kulmerau
- Prof. Dr. iur. Corinne Widmer Lüchinger, Professorin für Privatrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität Basel
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